Prüflabor und Beratung · Granges-Paccot

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Richtlinie 2006/42/EG · Verordnung (EU) 2023/1230

CE-Kennzeichnung von Maschinen

Die CE-Kennzeichnung einer Maschine bestätigt, dass sie die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllt, die am 20. Januar 2027 durch die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ersetzt wird. Säfeli begleitet Sie von der Risikobeurteilung über die Sicherheitsfunktionen und die Prüfungen bis zur technischen Dokumentation und zur EU-Konformitätserklärung, die Sie unterzeichnen.

Verordnung (EU) 2023/1230 anwendbar
20.01.2027
Risikobeurteilung
EN ISO 12100
Sicherheitsfunktionen
PL · SIL
Aufbewahrung der technischen Dokumentation
10 Jahre

Für wen

Sie konstruieren, integrieren oder verändern Maschinen

  • Sondermaschinenbauer

    Jede Maschine ist ein Unikat. Wir führen die Risikobeurteilung durch und erstellen die Dokumentation Maschine für Maschine, im Takt Ihres Projekts.

  • Serienmaschinenhersteller

    Eine solide technische Dokumentation, wiederverwendbar von Version zu Version, und die Verfolgung der Normen Ihrer Maschinenfamilie.

  • Integratoren von Anlagen und Roboterzellen

    Gesamtheit von Maschinen, unvollständige Maschinen, Roboter: Wir klären, wer wofür Hersteller ist und was jede Erklärung enthalten muss.

  • Betreiber, die eine Maschine verändern

    Eine Veränderung kann Sie zum Hersteller machen. Wir beurteilen, ob sie wesentlich ist und was neu zu machen ist.

Unsere Leistungen

CE-Konformität Ihrer Maschine, Schritt für Schritt

Von der ersten Risikobeurteilung bis zur EU-Konformitätserklärung, mit Prüfungen durch die Ingenieure, die Ihr Projekt betreuen.

Säfeli-Ingenieur analysiert mit dem Hersteller den Gefahrenbereich einer Maschine
EN ISO 12100

Risikobeurteilung von Maschinen

Wir führen die Risikobeurteilung nach der Methode der EN ISO 12100 durch: Grenzen der Maschine, Identifizierung der Gefährdungen über den gesamten Lebenszyklus, Risikoeinschätzung und Risikobewertung, dann Risikominderung in drei Stufen (inhärent sichere Konstruktion, technische Schutzmassnahmen, Benutzerinformation).

Was Sie erhalten

  • Dokumentierte Risikobeurteilung
  • Begründete Massnahmen zur Risikominderung
  • Liste der Sicherheitsfunktionen und ihres PLr
  • Liste der anwendbaren Normen

Referenzen

  • EN ISO 12100:2010
  • ISO/TR 14121-2
Die Risikobeurteilung im Detail
Schaltschrank einer Maschine mit Sicherheitsrelais und Not-Halt
EN ISO 13849 · EN IEC 62061

Sicherheitsfunktionen: PLr, PL und SIL

Not-Halt, Schutztürverriegelung, Lichtvorhang, reduzierte Geschwindigkeit: Für jede Sicherheitsfunktion bestimmen wir den erforderlichen Performance Level (PLr), prüfen Architektur und Komponenten, berechnen den erreichten PL (EN ISO 13849-1) oder SIL (EN IEC 62061) und bereiten die Validierung nach EN ISO 13849-2 vor.

Was Sie erhalten

  • Spezifikation der Sicherheitsfunktionen
  • Berechnung des erreichten PL oder SIL
  • Validierungsplan und Validierungsbericht
  • Prüfung der Elektro- und Fluidpläne

Referenzen

  • EN ISO 13849-1:2023
  • EN ISO 13849-2:2012
  • EN IEC 62061:2021
Säfeli-Ingenieur misst die Durchgängigkeit des Schutzleiters einer Maschine
EN 60204-1 · EMV

Prüfungen an der Maschine

Wir prüfen die elektrische Ausrüstung nach EN 60204-1 und führen die Prüfungen durch, die die Konformität belegen: Durchgängigkeit des Schutzleitersystems, Isolationswiderstand, Spannungsprüfungen, Restspannungen und Funktionsprüfungen der Sicherheitsfunktionen. Bei Bedarf führen wir auch die EMV-Prüfungen durch. Die Prüfungen erfolgen an der Maschine, bei Ihnen vor Ort oder in unserem Labor in Granges-Paccot.

Was Sie erhalten

  • Prüfberichte
  • Prüfung der Schaltpläne und des Schaltschranks
  • Validierung der Sicherheitsfunktionen
  • EMV-Prüfungen für den Industriebereich

Referenzen

  • EN 60204-1:2018
  • EN IEC 61000-6-2:2019
  • EN IEC 61000-6-4:2019
Unsere Prüfungen der elektrischen Sicherheit
Geöffnete technische Dokumentation einer Maschine mit Risikobeurteilung und Plänen
Anhänge IV und V

Technische Dokumentation, Betriebsanleitung und EU-Erklärung

Wir erstellen die von der Verordnung geforderte technische Dokumentation (Anhang IV): Beschreibung, Pläne, Risikobeurteilung, angewandte Normen, Prüfberichte und Betriebsanleitung. Wir bereiten die EU-Konformitätserklärung (Anhang V Teil A) vor oder, für eine unvollständige Maschine, die EU-Einbauerklärung (Anhang V Teil B) und die Montageanleitung (Anhang XI).

Was Sie erhalten

  • Vollständige technische Dokumentation
  • Betriebsanleitung, auf Papier oder digital
  • Typenschild und Kennzeichnung
  • EU-Konformitäts- oder Einbauerklärung, bereit zur Unterzeichnung

Referenzen

  • Verordnung (EU) 2023/1230, Art. 10
  • Anhänge IV, V und XI
Unsere Begleitung zur CE-Kennzeichnung

Ausserdem

Maschinenverordnung

Verordnung (EU) 2023/1230: Was sich am 20. Januar 2027 ändert

Die Verordnung ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, übernimmt den Grossteil der Anforderungen und fügt neue hinzu. Eine Maschine, die ab dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht wird, muss ihr entsprechen.

  1. 29.06.2023Veröffentlichung im Amtsblatt der EU
  2. 19.01.2027Letzter Tag der Richtlinie 2006/42/EG
  3. 20.01.2027Geltungsbeginn der Verordnung (EU) 2023/1230
  • Sechs Kategorien mit hohem Risiko

    Anhang I Teil A führt sechs Kategorien auf, darunter Fahrzeughebebühnen und Sicherheitsbauteile mit maschinellem Lernen, für die eine Konformitätsbewertung durch eine Drittstelle erforderlich ist.

    Anhang I Teil A · Art. 25
  • Cybersicherheit

    Schutz gegen Korrumpierung und Steuerungen, die so ausgelegt sind, dass sie vernünftigerweise vorhersehbaren böswilligen Versuchen standhalten.

    Anhang III, 1.1.9 und 1.2.1
  • Wesentliche Veränderung

    Der Begriff ist definiert. Wer eine Maschine wesentlich verändert, gilt als ihr Hersteller.

    Art. 3 Nr. 16 · Art. 18
  • Digitale Betriebsanleitung

    Die Betriebsanleitung darf in digitaler Form bereitgestellt werden. Verlangt der Nutzer es beim Kauf, wird die Papierfassung innerhalb eines Monats kostenlos geliefert.

    Art. 10 Abs. 7
  • Selbstentwickelndes Verhalten

    Maschinen und Sicherheitsbauteile, die maschinelles Lernen für Sicherheitsfunktionen nutzen, werden ausdrücklich erfasst.

    Anhang I Teil A, Nr. 5 und 6
  • Technische Dokumentation

    Mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Der Quellcode oder die Programmierlogik kann von den Behörden auf begründetes Verlangen angefordert werden.

    Art. 10 Abs. 3

Quelle: Verordnung (EU) 2023/1230, ABl. L 165 vom 29.6.2023, berichtigt im ABl. L 169 vom 4.7.2023 (Geltungsbeginn).

Cybersicherheit von Maschinen

Vernetzte Maschine: zwei Rechtsakte einzuhalten

Die Maschinenverordnung verlangt, dass die Maschine böswilligen Versuchen standhält, die zu einer Gefährdungssituation führen könnten (Anhang III, 1.1.9 und 1.2.1). Enthält sie vernetzte digitale Elemente (Fernzugriff, Updates, Cloud-Anbindung), gilt zusätzlich der Cyber Resilience Act: Meldepflichten seit dem 11. September 2026, die gesamte Verordnung ab dem 11. Dezember 2027.

Quellen: Verordnung (EU) 2023/1230, Anhang III; Verordnung (EU) 2024/2847, Art. 14 und 71

Normen

Die wichtigsten Normen zur Maschinensicherheit

Typ-A-Normen legen die Grundsätze fest, Typ-B-Normen behandeln einen Sicherheitsaspekt (B1) oder eine Schutzeinrichtung (B2), Typ-C-Normen eine Maschinenfamilie. Gibt es eine C-Norm, hat sie Vorrang vor den A- und B-Normen.

TypNormGegenstand
AEN ISO 12100:2010Allgemeine Gestaltungsleitsätze, Risikobeurteilung und Risikominderung
B1EN ISO 13849-1:2023Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen: Gestaltung (PL)
B1EN ISO 13849-2:2012Validierung sicherheitsbezogener Teile von Steuerungen
B1EN IEC 62061:2021Funktionale Sicherheit von Steuerungssystemen (SIL)
B1EN 60204-1:2018Elektrische Ausrüstung von Maschinen
B1EN ISO 13857:2019Sicherheitsabstände für obere und untere Gliedmassen
B1EN ISO 13855*Anordnung von Schutzeinrichtungen in Bezug auf Annäherungsgeschwindigkeiten
B1EN ISO 14118:2018Vermeidung von unerwartetem Anlauf
B1EN ISO 4413:2010 · EN ISO 4414:2010Hydraulik und Pneumatik
B2EN ISO 14120:2015Feststehende und bewegliche trennende Schutzeinrichtungen
B2EN ISO 14119*Verriegelungseinrichtungen in Verbindung mit trennenden Schutzeinrichtungen
B2EN ISO 13850:2015Not-Halt-Funktion
CEN ISO 10218-2*Industrieroboter: Anwendungen und Roboterzellen
TSISO/TS 15066:2016Kollaborierende Roboter (technische Spezifikation, nicht harmonisiert)
EMVEN IEC 61000-6-2:2019 · EN IEC 61000-6-4:2019Störfestigkeit und Störaussendung im Industriebereich
CyberReihe IEC 62443 · ISO/TR 22100-4:2018Cybersicherheit der industriellen Automatisierung und Bezug zur Maschinensicherheit

* Neue Ausgabe oder in Überarbeitung: Wir prüfen die für Ihr Projekt anwendbare Ausgabe. Normen bleiben freiwillig; die Anwendung einer harmonisierten Norm, deren Fundstelle im Amtsblatt der EU veröffentlicht ist, begründet die Konformitätsvermutung für die von ihr abgedeckten Anforderungen (Verordnung (EU) 2023/1230, Art. 20). Der Harmonisierungsstatus jeder Ausgabe ist im Amtsblatt der EU (ABl.) zu prüfen.

Status des Produkts

Maschine, unvollständige Maschine oder Gesamtheit von Maschinen?

Die erste zu klärende Frage: Sie bestimmt, welche Dokumente zu erstellen sind und wer sie unterzeichnet.

  • Maschine

    Sie erfüllt allein eine bestimmte Anwendung. Sie bringen die CE-Kennzeichnung an und unterzeichnen die EU-Konformitätserklärung.

    Anhang V Teil A
  • Unvollständige Maschine

    Sie kann allein keine bestimmte Anwendung erfüllen und muss in eine Maschine eingebaut werden, zum Beispiel ein Roboter ohne Werkzeug. Keine CE-Kennzeichnung: eine EU-Einbauerklärung und eine Montageanleitung.

    Anhang V Teil B · Anhang XI
  • Gesamtheit von Maschinen

    Mehrere Maschinen oder unvollständige Maschinen, die so angeordnet und gesteuert werden, dass sie zusammen funktionieren. Wer die Gesamtheit herstellt, trägt die Verantwortung dafür und versieht sie als Ganzes mit der CE-Kennzeichnung.

    Art. 3 · Art. 18

Bestehende Maschinen

Wesentliche Veränderung: Werden Sie zum Hersteller?

Wer eine Maschine nach ihrem Inverkehrbringen oder ihrer Inbetriebnahme umbaut, kann zum Hersteller werden, mit allen Pflichten der CE-Kennzeichnung. Drei Fragen bringen Klarheit.

  1. Die physische oder digitale Veränderung war vom Hersteller nicht vorgesehen?

  2. Sie beeinflusst die Sicherheit: neue Gefährdung oder erhöhtes bestehendes Risiko?

  3. Es müssen Schutzeinrichtungen hinzugefügt werden, die die Steuerung verändern, oder Massnahmen zur Stabilität oder Festigkeit getroffen werden?

  4. Dreimal ja: wesentliche Veränderung. Sie werden Hersteller: Bewertung, Dokumentation, Erklärung und CE-Kennzeichnung.

Eine Antwort nein: keine wesentliche Veränderung. Dokumentieren Sie die Beurteilung, die dies belegt.Verordnung (EU) 2023/1230, Art. 3 Nr. 16 und Art. 18

Unser Vorgehen

Die CE-Kennzeichnung Ihrer Maschine in vier Schritten

  1. Erstgespräch

    Ihre Maschine, ihre Verwendung, Ihre Märkte und Ihr Zeitplan. 30 Minuten.

  2. Zertifizierungsplan

    Anwendbare Rechtsvorschriften, Kategorie, Normen, Prüfungen, Budget und Zeitplan.

  3. Analysen und Prüfungen

    Risikobeurteilung, PL- oder SIL-Berechnungen, elektrische und EMV-Prüfungen, Korrekturen mit Ihren Teams.

  4. Dokumentation und Erklärung

    Technische Dokumentation, Betriebsanleitung und EU-Erklärung: Sie bringen die CE-Kennzeichnung an.

Schweizer Markt

Ihre Maschine in der Schweiz und in der EU verkaufen

In der Schweiz übernimmt die Maschinenverordnung (MaschV, SR 819.14) die Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Der Bundesrat hat am 19. September 2025 die Revision zur Angleichung an die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 in die Vernehmlassung geschickt. Wir verfolgen diese Anpassung und prüfen für Sie, was für den Schweizer Markt wie auch für den Export in die Europäische Union gilt.

Quellen: MaschV, SR 819.14 (Fedlex); SECO. Stand der Revision auf Fedlex zu prüfen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur CE-Kennzeichnung von Maschinen

Wirft Ihre Maschine eine besondere Frage auf? Stellen Sie sie direkt einem Ingenieur.

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Was ist die CE-Kennzeichnung einer Maschine?

Mit dieser Kennzeichnung erklärt der Hersteller, dass seine Maschine die anwendbaren grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt. Er bringt sie an, nachdem er die Konformitätsbewertung durchgeführt, die technische Dokumentation erstellt und die EU-Konformitätserklärung unterzeichnet hat. Sie ist eine Verpflichtung des Herstellers, der dafür die Verantwortung trägt.

Quellen: Verordnung (EU) 2023/1230, Art. 10; Richtlinie 2006/42/EG

Maschinenrichtlinie oder Maschinenverordnung: Was gilt?

Bis zum 19. Januar 2027 die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Ab dem 20. Januar 2027 die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, die die Richtlinie aufhebt und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt. Eine Maschine, die ab diesem Datum in Verkehr gebracht wird, muss der Verordnung entsprechen.

Quellen: Verordnung (EU) 2023/1230, Art. 51 und 54, berichtigt im ABl. L 169 vom 4.7.2023

Ist für jede Maschine eine Risikobeurteilung vorgeschrieben?

Ja. Der Hersteller muss die Risiken beurteilen, um die für seine Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln, und die Maschine dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse konstruieren und bauen. Die EN ISO 12100 beschreibt die anerkannte Methode.

Quellen: Verordnung (EU) 2023/1230, Anhang III Teil B, Allgemeine Grundsätze, Nr. 1; EN ISO 12100:2010

Was ist der Unterschied zwischen PL und SIL?

Es sind zwei Arten, die Zuverlässigkeit einer Sicherheitsfunktion auszudrücken. Der Performance Level (PL, von a bis e) stammt aus der EN ISO 13849-1, der Safety Integrity Level (SIL, von 1 bis 3) aus der EN IEC 62061. Die Risikobeurteilung legt das erforderliche Niveau fest, danach wird geprüft, ob die Konstruktion es erreicht.

Quellen: EN ISO 13849-1:2023; EN IEC 62061:2021

Was ist eine unvollständige Maschine?

Eine Gesamtheit, die noch keine Maschine ist, weil sie für sich allein keine bestimmte Anwendung erfüllen kann, und die dazu bestimmt ist, in eine Maschine eingebaut zu werden. Sie trägt keine CE-Kennzeichnung: Ihr liegen eine EU-Einbauerklärung und eine Montageanleitung bei.

Quellen: Verordnung (EU) 2023/1230, Art. 3; Anhang V Teil B; Anhang XI

Muss die CE-Kennzeichnung nach einer Veränderung neu erfolgen?

Nur wenn die Veränderung wesentlich ist: Sie war vom Hersteller nicht vorgesehen und schafft eine neue Gefährdung oder erhöht ein bestehendes Risiko so sehr, dass neue Schutzeinrichtungen mit Eingriff in die Steuerung oder Massnahmen zur Stabilität oder Festigkeit nötig werden. Wer sie vornimmt, wird dann Hersteller. Andernfalls dokumentieren Sie die Beurteilung, die dies belegt.

Quellen: Verordnung (EU) 2023/1230, Art. 3 Nr. 16 und Art. 18

Gilt der Cyber Resilience Act für meine Maschine?

Grundsätzlich ja, wenn sie digitale Elemente enthält und sich mit einem Gerät oder Netzwerk verbindet: Fernzugriff, Updates, Cloud-Anbindung. Die Maschinenverordnung stellt zusätzlich eigene Anforderungen an die Cybersicherheit. Wir prüfen mit Ihnen, was für Ihre Maschine gilt.

Quellen: Verordnung (EU) 2024/2847, Art. 2; Verordnung (EU) 2023/1230, Anhang III, 1.1.9 und 1.2.1

Sind die Normen zur Maschinensicherheit verbindlich?

Nein, sie bleiben freiwillig. Eine Maschine, die einer harmonisierten Norm entspricht, deren Fundstelle im Amtsblatt der EU veröffentlicht ist, gilt jedoch als konform mit den Anforderungen, die diese Norm abdeckt. Ohne harmonisierte Norm weisen Sie die Konformität selbst nach, Anforderung für Anforderung.

Quellen: Verordnung (EU) 2023/1230, Art. 20

Wie lange dauert die CE-Kennzeichnung einer Maschine?

Das hängt von der Maschine und vom Stand ihrer Konstruktion ab. Der Zertifizierungsplan, der zu Projektbeginn erstellt wird, legt die Schritte, die Prüfungen und den Zeitplan fest. Je früher wir einbezogen werden, desto einfacher sind die Korrekturen.

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